Legionellenprüfung und Legionellen Test für Haus und Gewerbe
Jetzt der Prüfungspflicht für Legionellen nachkommen und einen Legionellen-Test durchführen um einfach sicher zu sein.
Laut der erneuerten Deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV vom 1. November 2011) sind Betreiber von Anlagen für Trinkwasser verpflichtet, Ihr Wasser in regelmäßigen Abständen einer Legionellenprüfung durch einen Legionellen-Test zu unterziehen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Dazu gibt es ein zertifiziertes Verfahren zum Legionellen-Test.
Bis zum 31. Dezember 2013 müssen Betreiber dieser Pflicht nachkommen.
WARUM LEGIONELLENPRÜFUNG?
In der deutschen TrinkwV liegt die Pflicht zur Legionellenprüfung im Trinkwasser begründet. Hier heißt es wörtlich: „Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschrift zu schützen.“
Darum wird seit dem 1. November 2011 durch die "1. Verordnung zur Änderung der TrinkwV 2001" die Prüfung auf Legionellen innerhalb von Großanlagen zur Trinkwasserversorung und -erwärmung geregelt. Diese muss jährlich geschehen und die Einhaltung der Prüfungspflicht wird zudem von Gesundheitsämtern permanent überwacht.
Doch bei der Legionellenprüfung im Trinkwasser gibt es einige Dinge zu beachten. Hier erfahren Sie mehr zum Thema Prüfung auf Legionellen. Denn wie Sie unserem Artikel rund um das Thema Legionellen entnehmen können, sind diese Bakterien sehr gefährlich für den menschlichen Organismus und deshalb sollte in regelmäßigen Abständen ein Test auf Legionellen durchgeführt werden.
Muss ich auf Legionellen prüfen bzw. einen Legionellen-Test durchführen?
Viele Betreiber von Trinkwasseranlagen sind zur Legionellenprüfung bzw. dem Test auf Legionellen verpflichtet.
Meist ist eine Prüfung auf Legionellen per Legionellen-Test nur für Betreiber von Großanlagen notwendig. Doch auch normale Hausbesitzer etc. sollten sich über die Legionellenprüfung Gedanken machen.
Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat ein Arbeitsblatt erstellt, welches die Unterscheidung zwischen Großanlagen und Kleinanlagen sehr gut deutlich macht.
Eine Erstprüfung auf Legionellen ist für folgende Personen / Unternehmen notwendig:
Checkliste:
- Ist Ihr Trinkwasserspeicher mindestens 400 Liter groß?
- Beinhaltet Ihre Trinkwasseranlage mehr als 3 Liter Wasser in den Rohren?
- Sind an Ihre Trinwasseranlage drei oder mehr Wohnungen inklusive Duschen angeschlossen?
- Gibt es eine zentrale Anlage zur Erwärmung des Wassers?
Treffen die oben genannten Aussagen auf Ihre Anlage mit Trinkwasser zu, sollten Sie sich näher mit einer Legionellenprüfung beschäftigen und sich auf den Legionellen-Test vorbereiten.
Vorbereitung auf den Legionellen-Test
Bei Ihrer Liegenschaft oder Ihrem Gewerbe sollten Sie daraufachten, die erforderliche Anzahl an Wasserproben entnehmen zu lassen.
Den besten und sichersten Test erhalten Sie, wenn die Entnahme von Fachleuten vorgenommen wird. Außerdem sollten die Proben von zertifizierten Laboren analysiert werden.
Entnahmestellen für Legionellen-Tests:
An jedem Ein- und Ausgang des Speichers für Warmwasser. Außerdem müssen Proben an den am weitesten entfernt liegenden Entnahmestellen an jedem Steigrang der Warmwasser-Leitungen entnommen werden.
Durch wen dürfen Proben zur Legionellenprüfung entnommen werden?
Akkreditierte Probenentnehmer die für eine Trinkwasser-Prüfung auf Legionellen nach DIN EN ISO 19458 zertifiziert sind. Es sind also Spezialisten gefordert, da die Proben innerhalb von 24 Stunden im Labor untersucht werden müssen.
Kosten der Legionellenprüfung
Welche Kosten bei einem Legionellen-Test entstehen ist sehr unterschiedlicht. Je anach Anbieter können die Kosten der Legionellenprüfung zwischen 200 und 400 Euro liegen. Auf eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus heruntergebrochen sollte der Preis bei etwa 30 Euro pro Wohnung liegen.
Und wer trägt die Kosten? Zumeist der Eigentümer/Vermieter. Dieser kann die Kosten bei entsprechenden Vertragsverhältnissen zu den Nebenkosten allerdings auch auf die Mieter/Bewohner umlegen.
Maßnahmen und Pflichten
- Probenentnahme jährlich durch zertifizierte Unternehmen an den festgelegten Entnahmestellen
- Messung der Temperatur in der Zufuhr
- Analyse des Trinkwassers durch ein Labor (zertifiziert nach DIN EN ISO 17025)
- Umgehende Mitteilung der Ergebnisse des Legionellen-Tests
- Archivierung und Dokumentation der Ergebnisse der Legionellenprüfung über 10 Jahre
Ab einer bestimmten Legionellenkonzentration im Trinkwasser dem sogenannten Maßnahmenwert sind weitere Aktionen notwendig. Dieser Wert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) auf 100ml Wasser.
Sobald dieser Wert überschritten wird, müssen alle Bewohner und natürlich auch das Gesundheitsamt umgehend informiert werden. Dann müssen tiefergehende Untersuchungen folgen, dessen Ergebnisse innerhalb von 14 Tagen dem zuständigen Gesundheitsamt mitgeteilt werden müssen.
Trinkwasser auch im Privathaushalt testen?
Wer sich und seine Familie bestmöglich schützen möchte, kann natürlich auch im Privathaushalt einen Legionellen-Test durchführen. Hierzu besteht aber ausdrücklich keine Pflicht. Doch wer mit gutem Gewissen Trinkwasser auch aus dem Hahn trinken möchte bzw. ohne Angst vor Legionellen leben möchte, der kann eine private Legionellenprüfung vornehmen lassen.
Jetzt teilen:
Kommentar schreiben